Die Gedanken an eine feste Ehe, dem Bund fürs Leben oder allein die Tatsache, dass die Ehe eine fest geschlossene Beziehung ist, existiert heutzutage nur noch auf dem Papier. Gestern war noch die Rede über den schönsten Tag des Lebens und heute redet man nur noch über seine Anwälte miteinander...Scheidungen werden immer mehr zum „Volkssport“. Der wahre Krieg beginnt dann erst, wenn es um die finanzielle Absicherung bzw. den finanziellen Ausgleich geht. Hat ein Partner während der Ehe weniger oder nichts verdient, hat er einen Anspruch auf Ausgleich, den er mit dem Anspruch auf Unterhalt durchsetzen möchte. Sind bereits Kinder aus der Ehe entstanden, sind auch diese meist der Streitpunkt, nicht nur in Bezug auf das Sorgerecht sonder vielmehr auch auf den Kindesunterhalt. Vom Gesetzgeber haben geschiedene Ehegatten sowie deren Kinder einen Unterhaltsanspruch nach dem BGB, wobei auch schon in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist, in welchem Alter, bei welchem Einkommen einem Kind in welcher Höhe Unterhalt zusteht. Die Anwälte beider Parteien sind dann nur noch damit beschäftigt, sich gegeneinander auszubooten und herauszufinden, wo der geschiedene Ehegatte noch Geld „gebunkert“ haben könnte oder welche Freibeträge nicht vom Gehalt abgezogen werden können, dass der Unterhalt auch ja hoch ausfällt. Speziell wenn es sich um Einkommen von Besserverdienern handelt, kann es dein, dass die Düsseldorfer Tabelle in Punkto Unterhalt bzw. dem Unterhaltsanspruch nicht mehr greift, beginnt in den meisten Fällen ein Rosenkrieg um jeden Cent zur Berechnung. Viele Scheidende lassen dabei außer Acht, dass Ihre Kinder darunter leiden, wenn sich die Eltern so „bekriegen“, egal in welchem Alter die Kinder sind. In weiterer Hinsicht ist es für die Kinder um so schwerer, wenn die Eltern in der Zukunft auch gar nicht mehr oder nur das nötigste miteinander reden, da für das Kind gemeinsame Aktivitäten mit der ganzen Familie nicht mehr möglich sind. Autor: Peter Piekarz zurück zu Recht & Gesetz
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