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notepad Lebenslang Unterhalt zahlen?
(Recht & Gesetz)
 

Vor über 15 Jahren ist die Ehe von Klaus M. und seiner Frau Erika geschieden worden – doch bis heute zahlt Klaus M. weiter Unterhalt an seine Frau, obwohl diese inzwischen wieder Vollzeit in ihrem vor und während der Ehe ausgeübten Beruf arbeitet. Die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder sind auch schon lange flügge. Bei einer letzten Klage vor wenigen Jahren war der Unterhalt für seine Ex nochmals erhöht worden, weil sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berechnung des Ehegattenunterhalts geändert hatte. Klaus M. fragt sich, ob er denn wirklich lebenslang Unterhalt an eine Frau bezahlen soll, mit der er gerade mal 15 Jahre verheiratet war?

Aller Voraussicht nach kann Herrn M. geholfen werden. Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich seit dem Sommer 2006 wieder mal geändert – und diesmal zu Gunsten der Unterhaltspflichtigen.

War die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt bis zum Sommer 2006 von dem Gedanken der sogenannten Lebensstandardgarantie geprägt, so misst sie diesem Gedanken inzwischen keine oberste Priorität mehr zu. Das alte Motto: „Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin“ gilt nicht mehr.

Das neue Prinzip, welches der geänderten Rechtsprechung zu Grunde liegt, lautet: Der nacheheliche Unterhalt soll den Ausgleich ehebedingter Nachteile sicherstellen – nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Wenn also die Ehefrau auf Grund der Kinderbetreuung an einer Vollerwerbstätigkeit gehindert ist, muss auch der geschiedenen Ehemann weiterhin zahlen. Wenn die Ehefrau während der Ehe zu Hause geblieben ist, um den Haushalt zu führen, und dann im fortgeschrittenen Alter trotz echter Bemühungen keine Stelle mehr findet, auch dann wird der geschiedene Ehemann weiter zahlen müssen.

Wenn aber die Ehefrau nach der Phase der Kindererziehung wieder in ihren alten Beruf zurückgekehrt ist oder eine vergleichbare Tätigkeit mit einem ähnlichen Verdienst aufgenommen hat, dann liegen keine ehebedingten Nachteile mehr vor und es kommt die Begrenzung oder Befristung von nachehelichem Unterhalt in Betracht.

Wer glaubt, dass er auf Grund dieser geänderten Rechtsprechung keinen Unterhalt mehr zahlen muss, sollte sich am besten an einen Rechtsanwalt mit der Qualifikation Fachanwalt für Familienrecht wenden, damit die notwendigen Schritte eingeleitet werden.

Autor: Jochem Schausten


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