Die Bundesregierung zeigt sich abermals tabakfreundlich
Kenner der sonst eher permissiven südeuropäischen Länder reiben sich seit Jahresbeginn verwundert die Augen. Sowohl Italien als auch Spanien haben strenge Regelungen zum Nichtraucherschutz in geschlossenen öffentlichen Räumen umgesetzt bzw. beschlossen. In Italien drohen bei Missachtung des Rauchverbots in Restaurants, Kneipen und Zügen saftige Geldstrafen. Weitere vier europäische Länder - Norwegen, Irland, Malta und Schweden - haben nicht nur für einen umfassenden Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz gesorgt, sondern auch ein Rauchverbot Restaurants und Bars durchgesetzt. Schottland und das restliche Großbritannien werden noch in diesem bzw. nächstem Jahr nachziehen.
Ein Bericht, der kürzlich durch das Cancer Research UK, die European Respiratory Society, das Institut National du Cancer und das European Heart Network gemeinsam veröffentlicht wurde, empfiehlt ein EU-weites Rauchverbot und weist darauf hin, dass man bisher keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen in Ländern feststellen konnte, in denen ein öffentliches Rauchverbot eingeführt wurde. Zudem sei die Zustimmungsrate der öffentlichen Meinung nach Umsetzung der Regelung angestiegen.
Hierzulande hat erst eine eher zaghafte Debatte über einen verstärkten Nichtraucherschutz begonnen. Zwar ist eine fraktionsübergreifende Mehrheit im Bundestag für ein umfassendes Rauchverbot in Sicht, die Bundesregierung will jedoch weitgehend auf eine Selbstverpflichtung der Gastronomie setzen (etwa 40% Nichtraucherplätze in Restaurants). Laut der "Welt" hält etwa die SPD-Gesundheitsexpertin Schaich-Walch ein generelles Rauchverbot in Deutschland weder für durchsetzbar noch für notwendig. Die FDP appelliert zaghaft an die Tabakindustrie, sie solle die Jugendlichen nicht mehr gezielt bewerben.
Ist und bleibt Deutschland also ein Raucherparadies? Zugegeben: Die Arbeisstättenverordnung sieht ein Recht der Nichtraucher auf einen rauchfreien Arbeitsplatz vor. Im Rahmen des so genannten Hausrechts haben verschiedene Körperschaften wie beispielsweise die Deutsche Bahn oder Fluggesellschaften auch hierzulande Rauchverbote durchgesetzt. Ein Kneipen- oder Diskoabend macht es aber tags darauf für Nichtraucher noch immer notwendig, ihre Kleidung zu dekontaminieren. Die deutschen Bundesregierungen haben sich bisher eher tabakfreundlich gezeigt. Helmut Kohl etwa bezeichnete ein generelles Rauchverbot einmal als genauso sinnvoll wie eine Pizzasteuer. Die sich sonst so umweltfreundlich gebärdende rot-grüne Bundesregierung klagte im Jahre 2000 erfolgreich gegen ein EU-weites Tabakwerbeverbot in Zeitungen und Zeitschriften vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter dem Beifall des Bundesverbands der Deutschen Zeitungsverleger, der Tabaklobby und des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft reichte Deutschland im letzten Jahr wiederum eine Klage gegen die überarbeitete Fassung des EU-Richtlinienentwurfs ein. Das Urteil wird im Sommer erwartet.
Angesichts der Zahl von etwa 3000 Personen, die jährlich in Deutschland an den Folgen des Passivrauchens sterben, ist ein generelles Rauchverbot überfällig. Wer an die Effektivität von Selbstverpflichtungen glaubt, der sei an das Versprechen der Wirtschaft erinnert, mehr Ausbildungsplätze für Jugendliche zu schaffen. Zu glauben, dass sich erwachsene Menschen in Punkto Zigarettenkonsum untereinander arrangieren könnten, zeugt ebenfalls von Naivität. Soll ein Nichtraucher in einer Bar von Tisch zu Tisch gehen, um die Qualmer einzeln zu bitten, ihren blauen Dunst doch lieber draußen auszustoßen? Selbstverständlich wäre ein umfassendes Verbot des Zigarettenkonsums, d.h. auch in privaten Räumen von Einzelpersonen mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unvereinbar (Art. 2 (1) Grundgesetz). Ein solches Verbot wäre auch völlig unverhältnismäßig. Allerdings sieht die entsprechende Schrankenbestimmung des Grundgesetzes vor, dass die Ausübung dieses Rechts eben nur so weit reicht, wie nicht die Rechte anderer verletzt werden. Raucher haben für sich entschieden, ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Das ist ihr gutes Recht. Indem sie sich aber in öffentlichen Räumen eine Zigarette anstecken, verwehren sie den anwesenden Nichtrauchern diese Entscheidungsfreiheit.
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Autor: Dominik Butz
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