Ein Kredit ohne Schufa richtet sich nicht an jeden, der keine Möglichkeit mehr hat, auf einen Kredit mit Schufa Auskunft. Auch bei einem Kredit ohne Schufa muss ein pfändbares Einkommen vorgewiesen werden – schließlich möchte der Kreditanbieter sein Geld ja auch sicher zurückbekommen. Solche Kredite – oft Schweizer Kredite – sind jedoch eine gute Möglichkeit um sofort an Geld zu kommen ohne (weitere) negative Einträge bei der Schufa. Wer kann nun einen solchen Kredit beantragen? Alle Personengruppen mit einem festen Einkommen. Wer seit mindestens einem Jahr ein solches erhält, ist kreditwürdig. Für Personen mit besonders sicherem Einkommen, zum Beispiel Beamte und Soldaten, gibt es oft ein Extra-Angebot, das günstig ist. Hier empfiehlt sich ein Vergleich. Dagegen können Personen mit unsicherem oder niedrigem Einkommen keinen Schweizer Kredit beantragen. Zu den nicht berechtigten Personen gehören zum Beispiel Rentner und Arbeitslose. Allgemein gibt es eine Altershöchstgrenze für den Kredit. Ebenso kann man als Selbständiger oder Freiberufler einen solchen Kredit nicht bekommen. Für sie bleibt nur die Möglichkeit eines Ratenkredits mit Auskunft bei der Schufa. Was braucht man, um einen solchen Kredit zu beantragen? Im Gegensatz zu anderen Darlehensmodellen benötigt man keinen Mitantragsteller oder gar Bürgen. Einzig das eigene Einkommen ist als Sicherheit für den Kredit maßgeblich. Daher benötigt man für einen Antrag zu einem Kredit ohne Schufa die letzte Verdienstabrechnung. Konkret benötigt man - neben einer Kopie seines Personalausweises - die Unterlagen, die das eigene Gehalt nachvollziehbar für die Bank nachweisen. Dazu gehören die letzten zwei Gehaltsabrechnungen komplett im Original sowie die originalen Kontoauszüge mit dem Gehaltseingang. Schließlich will die Bank sicher gehen, dass das eigene Gehalt auch bei einem selbst landet und nicht durch Verpflichtungen gebunden ist. Antragsteller, die im Stundenlohn bezahlt werden, müssen noch eine entsprechende Kopie beilegen. Dies kann entweder die Kopie der Dezember-Lohnabrechnung mit den Jahreswerten sein. Oder, wenn aus dieser die Werte nicht hervorgehen, wird eine Kopie der Lohnsteuerkarte des abgelaufenen Jahres benötigt. Und zu guter letzt müssen Antragstellende Soldaten noch eine Bescheinigung über ihre Dienstzeit vorlegen. Autor: Elke Lohre zurück zu Business & Finanzen
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