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notepad Das Elterngeld
(Recht & Gesetz)
 

Seit 1. Januar 2007 gibt es in Deutschland das neue Elterngeld. Der Staat zahlt Eltern für Neugeborene jetzt 67 % des monatlich durchschnittlich erzielten Einkommens vor der Geburt, beziehungsweise vor dem Beginn der Mutterschutzfrist. Es werden als erstes die Bruttolöhne der 12 Monate zusammengezählt, dann werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Nun wird noch die Werbungskostenpauschale von 920 Euro abgezogen, und das Ergebnis durch 12 geteilt. So ergibt sich das für das Elterngeld relevante durchschnittliche Einkommen. Hiervon gibt es dann Zwei-Drittel.

Bei Zwillingen gibt es für das zweite Kind pauschal 300 Euro. Falls die Familie bereits Kinder hat, und eins davon unter 3 Jahren oder zwei davon unter 6 Jahren alt sind, erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens aber um 75 Euro.

Maximal gibt es 1.800 Euro Elterngeld. Damit Nichtberufstätige, Hausfrauen und Studenten aber auch Elterngeld erhalten, gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro den jeder erhält.

Elterngeld gibt es für einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn der Partner auch zuhause bleibt maximal für 14 Monate. Alleinerziehende erhalten der Gerechtigkeit halber auch 14 Monate Elterngeld. Es gibt aber die Möglichkeit, den Bezugszeitraum zu strecken, so dass es maximal 28 Monate Elterngeld gibt. Dann wird aber nur der halbe Betrag an Elterngeld monatlich gezahlt.

Elterngeld gibt es auch, wenn nach der Geburt, also während dem Bezugszeitraum gearbeitet wird. Allerdings dürfen durchschnittlich maximal 30 Wochenstunden gearbeitet werden. Durch die Arbeit nach der Geburt verringert sich der Anspruch. Es gibt dann nur noch 67 % der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt.

Bei anderen Sozialleistungen bleibt das Elterngeld bis zu einer Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei.

Autor: Torben Beese


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