Wer eine Wohnung oder ein Haus in einer Großstadt sucht, kann leicht verzweifeln. In vielen Städten ist der der Markt für Immobilien so angespannt, dass Wohnungssuchende sich unglaubliche Dinge einfallen lassen, um an eine Wohnung zu kommen. Vor allem bei Immobilien Duisburg ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Weshalb für Immobilien Duisburg etwa richtige kleine Casting- Shows veranstaltet werden, in denen die Wohnungssuchende mit besonderen Fähigkeiten, ihren Vermieter überzeugen können. Nun ist es nicht Jedermanns Sache sich so in der Öffentlichkeit darzustellen, muss man auch nicht denn es gibt auch andere Möglichkeiten an die Traumimmobilie zu kommen. Man wende sich einfach an einen Spezialisten in Sachen Immobilien, den Immobilienmakler. Dieser ist spezialisiert auf die Vermittlung von Immobilien wie Wohnungen, Häuser, Büro- und Lagerräume. Durch weitreichende Kontakte kann der Immobilienmakler, selbst in Ballungszentren in denen die Verhältnisse Immobilien zum zerreissen gespannt sind, interessante Objekte aufspüren und vermitteln. Besonders interessant ist diese Möglichkeit natürlich für Berufstätige, diese können ihre Wünsche und Bedürfnisse an Immobilien mitteilen und erhalten dann Vorschläge die ihren Angaben entsprechen. Aber auch wenn es aus anderen Gründen problematisch ist an Immobilien zu kommen, wie etwa Immobilien Duisburg , die hart umkämpft werden. Meist erhält man Grundriss und dem Exposé der Immobilien. So kann sich der Interessent ein Bild von den Immobilien machen und nur die Objekte besichtigen die ihm wirklich zusagen. Für seine Dienste erhält der Immobilienmakler eine Courtage, diese beträgt bei Immobilienverkäufen 3 - 6 Prozent des Kaufpreises exklusive der Mehrwertsteuer. Dabei ist die höhe der Courtage vor allem von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Bei Immobilien Duisburg etwa, muss man mit einer Courtage in Höhe von etwa 5% rechnen. Bei Immobilien die privat vermietet werden, beträgt die Courtage bis zu 2 Kalt- Monatsmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer. Die maximale Höhe der Courtage von 2 Monatsmieten ist im Wohnraumvermittlungsgesetz festgelegt. Der Makler darf also nicht mehr verlangen. Die Courtage wird für Immobilien erst fällig, wenn ein Mietvertrag oder Kaufvertrag zustande kommt. Für das Anmieten oder den Kauf von Gewerbeobjekten ist das Vermittlungshonorar frei verhandelbar. Wird ein Vertrag notariell beglaubigt, so trägt der Käufer auch noch die Kosten für den Notar. Diese hängen vor allem von dem Grundsteurpflichtigen Wert der Immobilien ab. Autor: Rolf zurück zu Immobilien
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