Die Rürup Rente, die es seit dem Jahr 2005 gibt, und deren Namensgeber der Ökonom Bert Rürup war, hat vor allem eine Zielgruppe im Auge: Selbstständige, auch wenn sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine anderes Versorgungswerk einzahlen, so zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Handwerker. Zum empfehlen ist eine Rürup Rente auch Selbstständigen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein anderes Versorgungswerk einzahlen. Vor allem dann, wenn die Höchstbeiträge bei der alten Sonderausgabenreglung noch nicht ausgeschöpft sind. Ansonsten sind dieser Personengruppe hohe Einzahlungsbeiträge in die Rürup Rente zu empfehlen. Aber auch zum Beispiel ledige Arbeitnehmer mit einem Monatsseinkommen von über 2000 Euro brutto und verheiratete Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Monatseinkommen von über 4000 Euro brutto können anstatt einer Riesterrente auch den Abschluss einer Rürup Rente ins Auge fassen. Der Abschluss einer Rürup Rente eignet sich aber auch für Personen, die ihre Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer Zusatzversicherung steuerliche geltend machen wollen. Auch für so genannte rentennahe Personen, die selbstständig sind, lohnt sich der Abschluss einer Rürup Rente durchaus noch, auch wenn sie planen ihren Alterswohnsitz irgendwann ins Ausland zu verlegen, denn anders als bei der Riesterrente, wird die aus einem Rentenversicherungsvertrag auf Basis der Rürup Rente basierende so genannte Basisrente auch ins Ausland überwiesen. Bei den so genannten rentennahen Jahrgängen bleibt ein Großteil der Basisrente zudem dauerhaft steuerfrei. Und auch für Senioren und Rentner kann der Abschluss einer Rentenversicherung auf Basis der Rürup Rente durchaus noch interessant sein, denn im Grenzfall kann der Vertrag auf Basis der Rürup Rente wie eine Sofortrente gestaltet werden. Autor: Michaela Schleußner zurück zu Altersvorsorge
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